Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 17 I 2 JAPO)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 70% aus sechs Klausuren und zu 30% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 34 I 2 JAPO)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 30% aus einer wissenschaftlichen Arbeit, zu 20% aus einer mündlichen Seminarleistung in Form eines Vortrags über die wissenschaftliche Arbeit und zu 50% aus einer Klausur zusammen.
(§§ 39 I 1, 45 I 2, 48 I 2 PrüfStudO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren |
49,00% |
mündliche Prüfung |
21,00% |
wissenschaftliche Arbeit |
9,00% |
mündliche Leistung |
6,00% |
Klausur (SP) |
15,00% |
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