Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 29 II JAG NRW) - Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 65% aus sechs Klausuren und zu 35% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 18 III 2 JAG NRW) - Es gibt zwei Alternativen bei der Schwerpunktprüfung.
1. Alternative: Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 30% aus einer häuslichen Arbeit, zu 10% aus einer mündlichen Prüfung und zu 60% aus drei Klausuren (je 20%) zusammen.
2. Alternative: Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 30% aus einer häuslichen Arbeit, zu 30% aus einem mündlichen Kolloquium und zu 40% aus zwei Klausuren (je 20%) zusammen.
(§ 25 I 2 PrüfO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren | 45,50% |
mündliche Prüfung | 24,50% |
3 Klausuren (SP) | 18,00% |
häusliche Arbeit | 9,00% |
mün. Prüfung (SP) | 3,00% |
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