Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 3 III 1 JAG)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 2⁄3 aus sechs Klausuren und zu 1⁄3 aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 9 IV 2 JAPO)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 2⁄3 aus zwei Klausuren und zu 1⁄3 aus einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 12 I SPBO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
| 6 Klausuren |
46,66% |
| mündliche Prüfung |
23,33% |
| 2 Klausuren (SP) |
20,00% |
| mün. Prüfung (SP) |
10,00% |
Rechner