Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote des 2. Staatsexamens setzt sich zu 60% aus den schriftlichen Prüfungen und zu 40% aus den mündlichen Prüfungen zusammen.
(§ 17 I JAG)
- Die Note der schriftlichen Prüfungen besteht aus 7 Klausuren. Jeweils zwei aus dem Zivilrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht. Und eine Arbeit aus dem gewählten Schwerpunkt. Alle Klausuren sind gleichgewichtet und gehen mit jeweils 1/7 (~14,29%) in die Note der schriftlichen Prüfung ein.
(§ 17 I 4 JAG, 28 II JAO)
- Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich aus 4 Prüfungsgebieten zusammen. Aus einem berufspraktischen Teil mit anschließendem Vertiefungsgespräch und aus einem Prüfungsgespräch mit den drei Prüfungsgebieten Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht.
Der berufspraktische Teil geht mit 40% und die jeweiligen Prüfungsgebiete gehen mit jeweils 20% in die Note der mündlichen Prüfung ein.
(§§ 29, 30 II 2 JAO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
7 Klausuren |
60,00% |
mün. Prüfung (ZR|SR|ÖR) |
24,00% |
berufsp. Teil |
16,00% |
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