Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote des 2. Staatsexamens setzt sich zu 70% aus den schriftlichen Prüfungen und zu 30% aus den mündlichen Prüfungen zusammen.
(§§ 67, 34 I 2 JAPO)
- Die Note der schriftlichen Prüfungen besteht aus 9 Aufsichtsarbeiten. 4 aus dem Zivilrecht und 3 aus dem Öffentlichen Recht und 2 aus dem Strafrecht. Alle Klausuren tragen gleichviel zur schriftlichen Note bei (1/9).
(§§ 64 II JAPO)
- Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich aus 4 Prüfungsgebieten zusammen. Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht und aus einem gewähltem Berufsfeld (§ 58 III). Die Prüfungsnoten für die mündliche Prüfung aus dem Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht zählen jeweils 20%. Die Prüfungsnote für das gewählte Berufsfeld zählt 40%.
(§ 66 I JAPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
9 Klausuren |
70,00% |
mün. Prüfung (ZR|SR|ÖR) |
16,00% |
mün. Prüfung (Berufsfeld) |
12,00% |
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