Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote des 2. Staatsexamens setzt sich zu 60% aus den schriftlichen Prüfungen und zu 40% aus den mündlichen Prüfungen zusammen.
(§ 51 II JAG)
- Die Note der schriftlichen Prüfungen besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten. 4 aus dem Zivilrecht (eine aus dem Bereich Wirtschaft und Arbeit) und jeweils 2 aus dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht. Alle Klausuren sind gleichgewichtet und gehen mit je 12,50% in die Note der schriftlichen Prüfung ein.
(§§ 48 IV, 51 II JAG)
- Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich zu je 25% aus dem Aktenvortrag und aus den drei Prüfungsabschnitten zusammen.
(§§ 50, 51 II JAG)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
8 Klausuren |
60,00% |
mün. Prüfung (3 Bereiche) |
30,00% |
Aktenvortrag |
10,00% |
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