Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote des 2. Staatsexamens setzt sich zu 2/3 aus den schriftlichen Prüfungen und zu 1/3 aus den mündlichen Prüfungen zusammen.
(§ 51 II JAG)
- Die Note der schriftlichen Prüfungen besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten. 4 aus dem Zivilrecht und jeweils 2 aus dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht. Alle Klausuren sind gleichgewichtet und gehen mit je 12,50% in die Note der schriftlichen Prüfung ein.
(§§ 46 II, II, 48 II JAPO)
- Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich aus einem Aktenvortrag sowie einer mündlichen Prüfung in den drei Pflichtfächern und dem gewählten Schwerpunkt zusammen. Die Noten für den Aktenvortrag sowie der mündlichen Prüfung in den drei Pflichtfächern gehen mit jeweils 1/6 (~16,66%) und der Prüfungsabschnitt des Schwerpunktbereichs geht mit 1/3 (~33,33%) in die mündliche Prüfungsnote ein.
(§§ 50 II, 51 I JAPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
8 Klausuren |
66,66% |
mün. Prüfung (ZR|ÖR|SR) |
16,66% |
mün. Prüfung (SP) |
11,11% |
Aktenvortrag |
5,55% |
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