Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote des 2. Staatsexamens setzt sich zu 60% aus den schriftlichen Prüfungen und zu 40% aus den mündlichen Prüfungen zusammen.
(siehe Merkblatt)
- Die Note der schriftlichen Prüfungen besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten. 4 aus dem Zivilrecht und 1 aus dem Strafrecht und zwei aus öffentlichen Recht. Die letzte Klausur ist eine Wahlklausur. Es kann zwischen Strafrecht und öffentlichen Recht gewählt werden. Alle Klausuren sind gleichgewichtet und gehen mit je 12,50% in die Note der schriftlichen Prüfung ein.
(siehe Merkblatt)
- Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich aus einem Aktenvortrag sowie einer mündlichen Prüfung mit vier Prüfungsabschnitten (die 4 Pflichtstationen) zusammen . Die Noten für den Aktenvortrag geht mit 30% und die jeweiligen Prüfungsabschnitte gehen mit 17,5% in die Note der mündlichen Prüfung ein.
(siehe Merkblatt)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
8 Klausuren |
60,00% |
4 Prüfungsgespräche |
28,00% |
Aktenvortrag |
12,00% |
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