Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote des 2. Staatsexamens setzt sich zu 65% aus den schriftlichen Prüfungen und zu 35% aus den mündlichen Prüfungen zusammen.
(§ 56 II JAG)
- Die Note der schriftlichen Prüfungen besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten. Die Klausuren gehen mit je 12,50% in die schriftliche Prüfungsnote ein.
(§ 56 II JAG)
- Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich aus einem Aktenvortrag sowie eines mündlichen Prüfungsgesprächs zusammen. Der Aktenvortrag geht mit 2/7 (~28,57%) und das Prüfungsgespräch geht mit 5/7 (~71,43%) in die Note der mündlichen Prüfung ein.
(§ 52 II JAG)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
8 Klausuren |
65,00% |
Prüfungsgespräch |
25,00% |
Aktenvortrag |
10,00% |
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